Monika Gerhards hat ein Buch veröffentlicht über ihre frühere Alkoholsucht. Dabei beschreibt sie auch ihre Rückkehr in das „trockene“ normale Leben. (...)
Die Polizei erinnert daran, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember, 0.00 Uhr und dem 1. Januar, 24.00 Uhr, erlaubt ist.